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<DIV STYLE="text-align:Left;font-size:12pt"><P><SPAN>Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten in Hessen: Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §78b (Abs. 1: Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes: (siehe WHG). Abs. 2: Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt). Die hierbei festgelegten Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten besitzen als Einzelflächen eine Mindestgröße von mehr als 100 m². Stand: August 2020.</SPAN></P></DIV> |