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Beurteilung eines Standortes im Hinblick auf die Lage eines Vorhabensstandortes in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. |
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Beurteilung eines Standortes im Hinblick auf die Lage eines Vorhabensstandortes in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. |
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© Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) |
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<DIV STYLE="text-align:Left;font-size:12pt"><P><SPAN>Die wasserwirtsachftliche Standortbeurteilung erfolgt im Hinblick auf die Lage eines Vorhabensstandortes in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. In diesen Gebieten besteht eine über den allgemeinen Grundwasserschutz hinausgehende Schutzbedürftigkeit des Grundwassers. Die Beurteilung "unzulässig" bedeutet, dass sich der Standort in einer inneren Zone eines Schutzgebietes befindet. Erdwärmesonden dürfen hier nicht errichtet werden. Die Beurteilung "ungünstig" bedeutet, dass sich ein Standort in einer äußeren Schutzzone befindet. Hier wird im Einzelfall geprüft, ob die Bohrungen trotz der erhöhten Schutzbedürftigkeit des Grundwassers im Schutzgebiet durchgeführt werden können. Die Beurteilung hat keine Bedeutung für das geothermische Potenzial bzw. die gewinnbare Wärme.</SPAN></P></DIV> |
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Wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung Erdwärmesonden (ALK, ≤ 1:5.000) |
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["Wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung Erdwärmesonden","Hessen","HLNUG"] |
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