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snippet: Die Erdbebengefährdung nach DIN 4149 bzw. DIN EN 1998-1 beschreibt die Lage der Erdbebenzonen in Hessen. Den Gemarkungen in Hessen werden verschiedene Erdbebenzonen zugeordnet. Den unterschiedlichen Erdbebenzonen werden Gefährdungsniveaus zugeordnet, bei denen verschiedene Intensitäten zu erwarten sind. Die Intensitäten beschreiben die Wirkung eines Bebens (Schäden an Gebäuden und wie Beben von Menschen wahrgenommen werden). In Hessen werden Gebiete der Erdbebenzonen 1 (Gebiet, in dem gemäß des zugrunde gelegten Gefährdungsniveaus rechnerisch die Intensitäten 6,5 bis < 7 zu erwarten sind. Der Bemessungswert der Bodenbeschleunigung beträgt 0,4 m/s2) und 0 (Gebiet, in dem gemäß des zugrunde gelegten Gefährdungsniveaus rechnerisch die Intensitäten 6 bis < 6,5 zu erwarten sind) ausgewiesen.
summary: Die Erdbebengefährdung nach DIN 4149 bzw. DIN EN 1998-1 beschreibt die Lage der Erdbebenzonen in Hessen. Den Gemarkungen in Hessen werden verschiedene Erdbebenzonen zugeordnet. Den unterschiedlichen Erdbebenzonen werden Gefährdungsniveaus zugeordnet, bei denen verschiedene Intensitäten zu erwarten sind. Die Intensitäten beschreiben die Wirkung eines Bebens (Schäden an Gebäuden und wie Beben von Menschen wahrgenommen werden). In Hessen werden Gebiete der Erdbebenzonen 1 (Gebiet, in dem gemäß des zugrunde gelegten Gefährdungsniveaus rechnerisch die Intensitäten 6,5 bis < 7 zu erwarten sind. Der Bemessungswert der Bodenbeschleunigung beträgt 0,4 m/s2) und 0 (Gebiet, in dem gemäß des zugrunde gelegten Gefährdungsniveaus rechnerisch die Intensitäten 6 bis < 6,5 zu erwarten sind) ausgewiesen.
accessInformation: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
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description: <DIV STYLE="text-align:Left;"><P STYLE="margin:0 0 0 0;"><SPAN><SPAN>Die hohe Besiedlungsdichte und die Konzentration empfindlicher und sicherheitsrelevanter technischer Großanlagen, Versorgungs-, Verkehrs- und Kommunikationseinrichtungen würden ein schweres Erdbeben ohne adäquate Bauweise zu einem ernstzunehmenden Risiko werden lassen. Das Bauen in den Erdbebenregionen der Bundesrepublik Deutschland wird heute im Wesentlichen in der DIN 4149 mit dem Titel „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahme, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“ geregelt. Wie auch in anderen Erdbebenregionen der Welt üblich, berücksichtigt diese Baunorm ein ganz bestimmtes Gefährdungsniveau, auf das man sich festlegen muss. Es werden in der Norm Bodenbewegungen berücksichtigt, wie sie im Mittel alle 475 Jahre einmal erwartet werden (das entspricht einer Wahrscheinlichkeit des Auftretens oder Überschreitens von 10 % innerhalb von 50 Jahren). Bodenbewegungen durch seltenere Erdbeben, die deutlich stärker sind als bei den „500 Jahre-Beben“, gehören zum Restrisiko. </SPAN></SPAN></P><P STYLE="margin:0 0 0 0;"><SPAN>Vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) wurde im Frühjahr 2007 die „Planungskarte zur DIN 4149: 2005-04, Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Hessen, 1 : 200 000“  veröffentlicht. Die DIN 4149 wurde mittlerweile durch die DIN EN 1998-1 abgelöst.</SPAN></P></DIV>
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title: Erdbebengefährdung in Hessen
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